Zivilrecht und
Forderungen.

Beratung und Vertretung bei Vertragsfragen, offenen Rechnungen und zivilrechtlichen Streitigkeiten. Für Privatpersonen und Unternehmen. Vertretung in Leipzig und bundesweit.

Rechtsanwalt Yosha Kurzke

Tätigkeitsfelder

Zivilrecht

Wenn es über einen Vertrag Streit gibt, prüfe ich, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese geltend machen können. Ebenso unterstütze ich Sie, wenn jemand Ansprüche gegen Sie erhebt. Ich erkläre Ihnen meine Einschätzung und bespreche mit Ihnen, ob eine Einigung möglich ist oder der Streit vor Gericht geklärt werden sollte.

Forderungen

Bleibt eine Rechnung unbezahlt, prüfe ich, ob und auf welchem Weg sich Ihre Forderung durchsetzen lässt. Ich übernehme auch die weitere Bearbeitung, wenn ein Inkassoverfahren bisher nicht zur Zahlung geführt hat. Mit Ihnen bespreche ich, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und welche Kosten dabei entstehen können.

Strafrecht

Wenn gegen Sie ermittelt wird, können Sie sich mit Ihren Fragen an mich wenden. Ich erläutere Ihnen, was der Vorwurf bedeutet und wie das Verfahren weitergehen kann. Für die Verteidigung prüfe ich die Ermittlungsakte und die darin enthaltenen Belege. Darauf aufbauend bespreche ich mit Ihnen, welches Vorgehen ich für Ihre Situation empfehle.

Arbeitsweise

Im ersten Gespräch möchte ich verstehen, was passiert ist und was Sie erreichen wollen. Danach sehe ich mir die Unterlagen an und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dazu gehört für mich auch, Angaben zu hinterfragen und Widersprüchen in den Unterlagen nachzugehen.

Ich erkläre Ihnen, welches Vorgehen ich empfehle und wo ich Risiken sehe. So können Sie meine Einschätzung nachvollziehen und entscheiden, wie es weitergehen soll. Den zu erwartenden Aufwand und die Kosten besprechen wir, bevor ich weitere Schritte einleite.

Yosha KurzkeRechtsanwalt

Kontakt

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Bitte nennen Sie laufende Fristen oder anstehende Termine.

Rechtsanwalt Yosha Kurzke
Gustav Mahler Str. 12
04109 Leipzig

Nachrichten können Sie jederzeit senden. Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat.